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In der Ausstellung Privaturkunde II 20, 7./6. Februar 817/818, Kloster St. Gallen

Abt Gozbert verleiht mit Zustimmung seiner (St.Galler) Brüder an Wisirih durch vorliegende Prekarie(-Urkunde) und im Einklang mit der entsprechenden (Gegen-)Urkunde den von diesem an das Kloster St.Gallen übertragenen Besitz gegen einen jährlichen Zins von einem Solidus in beliebiger Form. Wisirih kann die Güter aber auch jemand anderem für seinen Unterhalt geben. Wenn er im Kloster leben möchte, soll er dies dürfen...

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